Der Kanton hat die Massnahmen bis min. Ende Mai 2021 verlängert. D.h. unser Berufsverbot bleibt bestehen.
…wer die letzten Tage auf meiner Webseite war, hat sicher ein paar Ungereimtheiten bemerkt… WordPress fordert heraus, resp. hat div. Einträge einfach so gelöscht…
das Update vom 24.03.21 der IMPRESSIONEN in der Memberzone ist jetzt wieder online!
Ich habe mir eine kleine Pause gegönnt, doch gleich geht es weiter mit den Impressionen in der Memberzone. Dafür gibt es bis Ostern alle 3 Tage ein Update…! 😉
Prostitution gilt in der Schweiz nicht mehr als sittenwidrig. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Lage der Sexarbeitenden wird sich nun verbessern.
Der Kanton hat die Massnahmen verlängert und es ist definitiv, dass das Arbeitsverbot für uns bis am 28. Februar 2021 gilt.